Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform www.greenXmoney.com im Rahmen des Kaufs und Verkaufs von Vergütungsansprüchen für eingespeisten Strom

Präambel

(A)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Internetseite www.greenXmoney.com („Plattform“) sowie der Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von greenXmoney.com GmbH (gemeinsam die „Plattform-Dienste“) im Rahmen des Kaufs und Verkaufs von Vergütungsansprüchen für eingespeisten Strom, insbesondere solche nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG).

(B) Der Betreiber der Plattform ist die greenXmoney.com GmbH, Marlene-Dietrich-Str. 5, 89231 Neu-Ulm, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 15838 („Plattformbetreiber“).

(C) Durch die Plattform soll ein Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und der Bürgerbeteiligung geleistet werden. Die Erlöse aus erneuerbaren Energien sollen denen gehören, die die Energie letztlich auch benötigen – den Verbrauchern. Gleichzeitig ist der Plattformbetreiber davon überzeugt, dass sich aktiver Umweltschutz mit der Möglichkeit verbinden lässt, durch Investitionen Renditen zu erzielen.

(D) Die Plattform stellt einen virtuellen Marktplatz für den Verkauf von Forderungen im Zusammenhang mit Strom aus erneuerbaren Energien dar. Dabei werden über die Plattform unter anderem Vergütungsansprüche für Strom aus erneuerbaren Energien zum Verkauf angeboten.

(E) Verkäufer von Vergütungsansprüchen betreiben Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren. Für die Einspeisung des erzeugten Stroms steht ihnen entweder (i) im Fall der Einspeisevergütung ein Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Zahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz („EEG“) oder (ii) im Fall der Direktvermarktung ein Anspruch gegen den Direktvermarkter auf Zahlung des Stromkaufpreises sowie ein Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Zahlung der Marktprämie nach dem EEG zu („Vergütungsansprüche“). Die Einzelheiten sind aufgrund der Regelungen des EEG abhängig von Größe und Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Diese künftigen Vergütungsansprüche bieten sie Kaufinteressenten mittels der Plattform an. Potentielle Verkäufer und Käufer werden im Folgenden auch als „Nutzer“ bezeichnet.

(F) Für den Verkäufer besteht sowohl die Möglichkeit zum Angebot von Forderungen für bereits von ihm betriebene Anlagen als auch für zum Angebotszeitpunkt noch nicht errichtete und/oder betriebene, aber geplante sowie für von dem Verkäufer noch zu erwerbende Anlagen.

(G) Ist die Anlage bereits errichtet, kann der Verkäufer die verkauften Forderungen über die Plattform unmittelbar zum Erwerb anbieten („Grundmodell“). In diesem Fall kommt der Forderungskaufvertrag mit Abschluss über die Plattform, vorbehaltlich eines Widerrufs durch den Käufer, endgültig zustande.

(H) Ist die Anlage zum Zeitpunkt des Angebots auf der Plattform noch nicht errichtet bzw. in Betrieb durch den Verkäufer oder soll von dem Verkäufer erst noch erworben werden, so wird der Verkauf insbesondere nur dann durchgeführt, wenn in einem von dem Verkäufer festgelegten Zeitraum („Fundingzeitraum“) insgesamt von einem oder mehreren Käufern Forderungen in Höhe eines bestimmten Mindestbetrages („Fundingschwelle“) erworben werden und die Anlage bis zum Ablauf eines von dem Verkäufer festzulegenden Datums („Inbetriebnahmefrist“) tatsächlich in Betrieb genommen wird („Fundingmodell“). Anderenfalls wird der geschlossene Forderungskaufvertrag unwirksam und wird zwischen den Parteien rückabgewickelt. Einzelheiten zu den Bedingungen für die Durchführung eines Projekts im Fundingmodell sind in § 4 Abs. 7 dieser AGB geregelt.

(I) Wenn ein Forderungskaufvertrag zustande kommt, erhält der Plattformbetreiber nach Maßgabe der jeweils gültigen Entgeltliste ein Nutzungsentgelt von dem Verkäufer der Vergütungsansprüche und ein Orderentgelt vom Käufer. Werden die Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts im Rahmen des Fundingmodells nicht erreicht, so wird dem Käufer das Orderentgelt vollumfänglich erstattet. Diese Zahlungen sowie die Zahlungen aus den Vergütungsansprüchen werden über ein Zahlungsinstitut abgewickelt. 

§ 1 Leistungsbeschreibung

(1) Der Plattformbetreiber stellt den Nutzern die technischen Mittel zur Verfügung, um mittels der Plattform-Dienste Forderungskaufverträge über Vergütungsansprüche anzubahnen, abzuschließen und abzuwickeln. Die Käufer von Vergütungsansprüchen können diese über die Plattform auch an Dritte weiterverkaufen. Der Plattformbetreiber stellt die personelle und technische Ausrüstung zur Verfügung, die benötigt wird, um die Plattform als Kommunikationsmittel zwischen den Nutzern aufrecht zu erhalten. Zudem stellt der Plattformbetreiber eine juristische Musterdokumentation zur Verfügung: für das Anbieten der Vergütungsansprüche ein Muster für einen Vermittlungsvertrag (Nutzungsvertrag für Anbieter), für den Erwerb von Vergütungsansprüchen ein Muster für einen Forderungskaufvertrag und für die Zahlungsabwicklung Muster für Zahlungsdiensteverträge mit der secupay AG[1] („Zahlungsinstitut“). Die Vertragsmuster werden vor Vertragsschluss mit den von den Nutzern eingegebenen Daten ergänzt.

(2) Der Plattformbetreiber bietet selbst keine Vergütungsansprüche zum Kauf an, kauft keine angebotenen Vergütungsansprüche und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern der Plattform geschlossenen Forderungskaufverträge.

(3) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt durch das Zahlungsinstitut aufgrund separater Zahlungsdiensteverträge des Zahlungsinstituts mit den jeweiligen Verkäufern und Käufern.

(4) Für die eingestellten Angebote sind nur die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Dies bezieht sich auf sämtliche Inhalte der Angebote nebst etwaigen Informationen, welche sich der Plattformbetreiber keinesfalls zu eigen macht.

(5) Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und/oder erbringt keine Beratungsleistungen, insbesondere erbringt er keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Forderungskaufvertrags müssen von den Nutzern selbst geprüft werden. Informationen zu den Risiken eines Forderungskaufvertrages sind in dem allgemeinen Risikoinformationsblatt, abrufbar unter https://www.greenxmoney.com/risikoinformationsblatt.html, sowie in dem projektspezifischen Informationsblatt, welches jedem Forderungskaufvertrag als Anlage beigefügt ist, enthalten. Vor dem Abschluss eines Forderungskaufvertrages kann sich ein potentieller Käufer direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Hierzu dienen die in der Projekt-Detailansicht mitgeteilten Daten des Verkäufers (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse). Der Verkäufer erteilt hierzu seine Zustimmung gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(6) Den Nutzern ist bewusst, dass im äußersten Fall die verkaufte Forderung (zzgl. Kosten) vollständig nicht einbringlich sein kann (Totalverlust), etwa im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der Vergütungsansprüche (Netzbetreiber, Abnehmer, Direktvermarkter) und/oder des jeweiligen anderen Vertragspartners. Der Käufer eines Vergütungsanspruchs trägt das Risiko, dass die Forderung trotz Energieeinspeisung gegenüber dem Schuldner der Vergütungsansprüche (Netzbetreiber, Abnehmer oder Direktvermarkter) ausfallen kann. Diesbezüglich übernimmt der Verkäufer keine Garantie. Allerdings gibt der Verkäufer dem Käufer die unter Ziffer 6 des Forderungskaufvertrags aufgeführten Garantien. 


[1]    Die secupay AG ist eine Zahlungsdienstleisterin mit einer Erlaubnis nach § 8 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG).

§ 2 Registrierung als Nutzer und Abschluss des Nutzungsvertrages

(1) Die Nutzung der Plattform zum Kauf oder Verkauf von Forderungen setzt die Registrierung als Nutzer voraus. Für die Nutzung der Plattform wird unterschieden zwischen Teilnutzern und Vollnutzern. Bestimmte Funktionalitäten und Zusatzoptionen erfordern die Registrierung als Vollnutzer der Plattform. Nur ein Vollnutzer ist berechtigt, sowohl eigene Angebote durch den Plattformbetreiber einstellen zu lassen, als auch Angebote Dritter anzunehmen. Ein Teilnutzer hat lediglich die Berechtigung, Angebote einzusehen. Für die Registrierung ist die Übermittlung sämtlicher von dem Plattformbetreiber geforderten Daten notwendig.

(2) Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Nutzer-Kontos. Mit der Freischaltung des Nutzer-Kontos durch den Plattformbetreiber kommt zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer, egal ob potentieller Verkäufer oder Käufer, ein Vertrag über die Nutzung der Plattform-Dienste (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

(3) Die Freischaltung des Nutzer-Kontos als Teilnutzer erfolgt, nachdem der Nutzer den Bestätigungslink, der in der an seine angegebene E-Mail-Adresse gesendeten Registrierungsbestätigung enthalten ist, angeklickt hat, auf der Registrierungsseite sein Zugangspasswort eingegeben hat und seine Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung durch das Setzen eines Häkchens an der erforderlichen Stelle auf der Registrierungsseite erklärt hat.

(4) Die Freischaltung als Vollnutzer setzt die erfolgreiche Identifizierung des Nutzers durch das Zahlungsinstitut voraus. Die Identifizierung des Nutzers durch das Zahlungsinstitut erfolgt im Einklang mit den geldwäscherechtlichen Vorschriften des deutschen Geldwäschegesetzes (GWG). Bis zur erfolgreich abgeschlossenen geldwäscherechtlichen Identifizierung des Nutzers durch das Zahlungsinstitut kommt keine Vertragsbeziehung zwischen dem Zahlungsinstitut und dem Nutzer zustande und können Käufer bzw. Verkäufer keine Kauf- bzw. Verkaufsgeschäfte über die Plattform abschließen, da die Abwicklung der damit zusammenhängenden Zahlungen ohne eine parallele Vertragsbeziehung der Nutzer mit dem Zahlungsinstitut nicht möglich ist. Das Zahlungsinstitut benachrichtigt sowohl den Nutzer als auch die Plattform über die abgeschlossene geldwäscherechtliche Identifizierung.

(5) Die Nutzung der Plattform ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Bei der Registrierung dürfen nur einzelne Personen als Nutzer angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).

(6) Die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss und ihre Vertretungsberechtigung nachzuweisen hat.

(7) Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Telefonnummer darf keine Mehrwertdienste-Rufnummer und als Adresse kein Postfach angegeben werden. Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzer-Konto unverzüglich zu aktualisieren.

(8) Nutzer müssen ihr bei der Registrierung gewähltes Zugangspasswort geheim halten und den Zugang zu ihrem Nutzer-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, den Plattformbetreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Nutzer-Konto missbräuchlich von Dritten verwendet wurde.

(9) Jeder Nutzer verpflichtet sich, nur ein Nutzer-Konto zu eröffnen. Ein Nutzer-Konto ist nicht übertragbar.

Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten bei nicht vollständig durchgeführten Registrierungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen

§ 3 Exklusiver Vermittlungsauftrag

(1) Zur Vermarktung von Vergütungsansprüchen schließen Verkäufer und Plattformbetreiber einen Vermittlungsvertrag (Nutzungsvertrag für Anbieter). Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist ein Vermittlungsauftrag, den der Verkäufer dem Plattformbetreiber für die angebotenen Vergütungsansprüche erteilt. Der Vermittlungsauftrag ist für eine im Vermittlungsvertrag festgelegte Dauer nach der Aktivierung des Angebotes exklusiv, das heißt, der Nutzer ist nicht berechtigt, die auf der Plattform angebotenen Vergütungsansprüche anderweitig anzubieten oder zu verkaufen.

(2) Der Exklusivauftrag verlängert sich bei Wahl des Grundmodells um weitere drei Monate, soweit der Verkäufer nicht die Löschung seines Angebotes spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Exklusivitätsfrist gegenüber dem Plattformbetreiber schriftlich oder per E-Mail mitteilt. Bei Wahl des Fundingmodells erlischt der Exklusivauftrag automatisch nach Ablauf der jeweiligen Exklusivitätsfrist ohne weiteres Zutun des Verkäufers.

(3) Der Plattformbetreiber gewährleistet nicht, dass ein Angebot zu dem Abschluss eines Forderungskaufvertrages führt.

§ 4 Angebote und Vertragsschluss

(1) Der Verkäufer übermittelt dem Plattformbetreiber einen unterzeichneten Vermittlungsvertrag (Nutzungsvertrag für Anbieter) mit den darin aufgeführten erforderlichen projektspezifischen Daten. Der Plattformbetreiber erstellt auf dieser Grundlage eine Darstellung des den Vergütungsansprüchen zu Grunde liegenden Projekts für die Plattform und schlägt dabei unter Berücksichtigung eines Sicherheitspuffers auch eine Höchstmenge der veräußerbaren Forderungen vor. Nach Bestätigung dieser Daten durch den Verkäufer wird die Darstellung für die Plattform freigeschaltet und die Daten werden für Käufer sichtbar.

Der Verkäufer gibt mit der Bestätigung der Darstellung des Projekts auf der Plattform nach § 3 Abs. 1 ein verbindliches Angebot zum Abschluss von Forderungskaufverträgen gemäß der durch den Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Musterdokumentation ab, das von jedem anderen Nutzer angenommen werden kann. Dabei bestimmt er einen Preis, einen Mindest- und einen Höchstbetrag sowie eine Frist, binnen derer das Angebot höchstens angenommen werden kann. Im Rahmen des Fundingmodells wird diese zuletzt genannte Frist als „Fundingzeitraum“ bezeichnet

Bei Wahl des Fundingmodells bestimmt der Verkäufer zusätzlich einen Mindestnennbetrag von Forderungen, die für eine Durchführung des Verkaufs insgesamt mindestens von Käufern erworben werden müssen (Fundingschwelle).

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, bei seinen Angeboten alle für den Abschluss des Forderungskaufvertrages oder des Weiterverkaufsvertrages wesentlichen Informationen, wie etwa Person des Anlagenbetreibers, Anlagenbeschreibung, bestehende Ertragssicherungsmaßnahmen, sowie Fehler, die die Erzeugungsbereitschaft der Anlage oder ihren Wert beeinträchtigen, wahrheitsgemäß anzugeben. Dazu wird er das projektspezifische Informationsblatt ausfüllen, um potentiellen Käufern eine Beurteilung der Anlage zu ermöglichen. Das projektspezifische Informationsblatt wird als Anlage automatisch sowohl dem Vermittlungsvertrag als auch dem Forderungskaufvertrag beigefügt.

Wird, bei Wahl des Fundingmodells, die Fundingschwelle in dem Fundingzeitraum erreicht und wird die Anlage innerhalb der Inbetriebnahmefrist tatsächlich vom Verkäufer in Betrieb genommen, so ist der Verkäufer unverzüglich zu einer Aktualisierung der in Satz 1 genannten Informationen an den Käufer und die Plattform verpflichtet, soweit diesbezüglich Änderungen eingetreten sind.

(3) Der Verkäufer muss in der Lage und berechtigt sein, dem Käufer die angebotenen Forderungen mit Vertragsschluss bzw. bei Wahl des Fundingmodells ab dem in dem Forderungskaufvertrag festgelegten Abtretungsstichtag („Abtretungsstichtag“) abzutreten.

(4) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie für die Identität und Integrität der Nutzer.

(5) Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis Entgelte oder Provisionen von Käufern einzufordern.

(6) Der Käufer nimmt das Angebot des Verkäufers an, indem er die Schaltfläche zur Annahme des Vertragsangebots auf der Plattform anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Kaufvorgang abschließt. Die vertraglichen Bedingungen des Kaufs und der Abtretung sind in dem vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Forderungskaufvertrag festgelegt.

(7) Bei Wahl des Fundingmodells steht der Abschluss des Forderungskaufvertrags unter den folgenden auflösenden Bedingungen:

·  Nichterreichen der Fundingschwelle während des Fundingzeitraums, d.h. bis zum Ablauf des Fundingzeitraums werden lediglich auf die Anlage bezogene Forderungskaufverträge über Vergütungsansprüche mit einem Gesamtnennwert von weniger als der festgelegten Fundingschwelle abgeschlossen; oder

· die Anlage wird nicht bis zum Ablauf der Inbetriebnahmefrist mit der in dem projektspezifischen Informationsblatt (Anlage 1) angegebenen Gesamtnennleistung erfolgreich in Betrieb genommen;

· das Fundingprojekt hinsichtlich der Anlage wird von dem Plattformbetreiber bis zum Beginn des Abtretungsstichtags aus wichtigem Grund durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer beendet.

Tritt auch nur eine der vorgenannten auflösenden Bedingungen ein, so wird der Forderungskaufvertrag insgesamt unwirksam. Er entfaltet ab diesem Zeitpunkt keine Rechtswirkungen mehr und ist zwischen den Parteien rückabzuwickeln. Der von dem Käufer gezahlte Kaufpreis nebst Orderentgelt wird in diesem Fall innerhalb von zehn Bankarbeitstagen vollständig auf das Konto des Käufers zurückgezahlt. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

(8) Der Käufer und der Verkäufer schließen zudem jeweils einen Zahlungsdienstevertrag mit dem Zahlungsinstitut. Der Käufer bzw. der Verkäufer gibt gegenüber dem Zahlungsinstitut mit Auswahl des entsprechenden Bestätigungsfeldes („tick the box“-Verfahren) und anschließendem Anklicken der Schaltfläche zur Annahme des Vertragsangebots gemäß Absatz 7 Satz 1 (Käufer) bzw. mit Übersendung des unterzeichneten Zahlungsdienstevertrages (Verkäufer) ein Angebot auf Abschluss eines Zahlungsdienstevertrages ab. Die Annahme durch das Zahlungsinstitut erfolgt nach der erfolgreichen Durchführung der Identitätsprüfung nach Maßgabe der geldwäscherechtlichen Vorschriften.

(9) Den Nutzern ist bekannt, dass die Plattform dem Käufer auch die Möglichkeit bietet, die unter einem Forderungskaufvertrag erworbenen Forderungen insgesamt an einen weiteren Nutzer weiterzuverkaufen, wobei dieser Nutzer dann die Rechtsposition des Käufers gegenüber dem Verkäufer übernimmt. Bei Wahl des Fundingmodells besteht die Möglichkeit zum Weiterverkauf erst ab dem Beginn des Abtretungsstichtags. Der Verkäufer stimmt daher schon bei Abschluss des Forderungskaufvertrages einer über die Plattform vereinbarten Übernahme des Forderungskaufvertrages durch einen Dritten zu. Die vertraglichen Bedingungen sind in dem von dem Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Weiterverkaufsvertrag festgelegt.

(10) Jeder Nutzer hat nach einem Vertragsschluss seinen Vertragspartner über etwaige rechtliche Folgen des Vertragsschlusses, wie etwa das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes, selbständig aufzuklären. Er kann sich dabei des von dem Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten, automatisch generierten Widerrufsbelehrungsformulars bedienen. In diesem Fall bevollmächtigt der Nutzer den Plattformbetreiber zur Entgegennahme von Widerrufserklärungen seines Vertragspartners. Der Plattformbetreiber wird den Nutzer unverzüglich über den Eingang eines Widerrufs informieren und alle notwendigen Maßnahmen zur Rückabwicklung des widerrufenen Vertrages fristgemäß treffen, soweit ihm das möglich ist. Der Plattformbetreiber bietet an, den Widerruf des Forderungskaufvertrages abzuwickeln.

(11) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, ein Angebot eines Verkäufers von der Plattform zu entfernen, wenn dieses innerhalb eines Zeitraumes von 12 Wochen seit dem Einstellen nicht von mindestens einem Käufer angenommen wurde. Im Falle eines Weiterverkaufsangebots ist der Plattformbetreiber zudem berechtigt, dieses jeweils zum 30. Juni oder 31. Dezember zu entfernen. Mit dem Entfernen entfällt der Exklusivvermittlungsauftrag für das Angebot.

(12) Die auf der Plattform eingestellten Angebote beruhen auf Angaben des Verkäufers. Die auf die Plattform eingestellten Angebote sind für die Plattform fremde Inhalte i.S.v. § 8 Absatz 1 Telemediengesetz. Die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte liegt bei derjenigen Person, welche die Inhalte auf die Plattform eingestellt hat.

(13) Der Verkäufer überträgt für sämtliche auf die Plattform eingestellten Informationen (einschließlich etwaiger Bilder) ein einfaches, weltweites, unbefristetes und unbeschränktes Nutzungsrecht mit dem Recht der Unterlizenzierung an den Plattformbetreiber. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, aus den übermittelten Informationen ein Exposé anzufertigen. Der Plattformbetreiber ist insbesondere berechtigt, die Informationen bzw. Angebote technisch so zu verändern, dass eine Darstellung auf jeder Art von Endgeräten möglich ist.

§ 5 Entgelte

(1) Für die Nutzung der Plattform und die weiteren Tätigkeiten des Plattformbetreibers sowie des Zahlungsinstituts sind Entgelte gemäß der jeweils gültigen Entgeltliste des Plattformbetreibers zu bezahlen. Die Entgeltliste für Käufer ist abrufbar unter https://www.greenxmoney.com/entgelte.html; die Entgeltliste für den Verkäufer ist dem mit diesem jeweils abzuschließenden Vermittlungsvertrag (Nutzungsvertrag für Anbieter) beigefügt.

(2) Der Plattformbetreiber wird den Nutzern die Entgelte nach Abschluss des Forderungskaufvertrages in Rechnung stellen. Die Nutzer erhalten hierzu eine Rechnung in elektronischer Form an die angegebene E-Mail-Adresse. Verlangt der Nutzer eine postalische Zusendung der Rechnung, berechnet der Plattformbetreiber hierfür ein Entgelt in Höhe von EUR 4,50 pro Rechnung.

(3) Ein Widerruf des Forderungskaufvertrages oder des Weiterverkaufsvertrages lässt die Entgeltansprüche des Plattformbetreibers vollständig entfallen.

(4) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Entgelte für die Nutzung der von ihm angebotenen Leistungen jederzeit für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

(5) Dem Nutzer bleit es vorbehalten zu beweisen, dass dem Plattformbetreiber keine oder wesentlich niedrigere als die in der Entgeltliste aufgeführten Mahnkosten entstanden sind.

(6) Den Nutzern ist verboten, die von dem Plattformbetreiber verlangten Entgelte zu umgehen.

§ 6 Zahlungsabwicklung

(1) Der Plattformbetreiber hat mit dem Zahlungsinstitut eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, wonach das Zahlungsinstitut seine Dienstleistungen für die Zahlungsabwicklung der auf der Website getätigten Forderungskäufe zur Verfügung stellt.

(2) Für eine konkrete Transaktion schließen der Käufer und der Verkäufer mit dem Zahlungsinstitut jeweils einen separaten Zahlungsdienstevertrag.

(3) Das Zahlungsinstitut übernimmt (i) die Abwicklung der Kaufpreiszahlung zwischen dem Käufer und Verkäufer, (ii) die ordnungsgemäße Verteilung der auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen an die verschiedenen Käufer und die Auskehrung des übrigbleibenden Teils an den Verkäufer, wozu Verkäufer und Käufer dem Zahlungsinstitut jeweils eine Einzugsermächtigung erteilen, sowie (iii) die Auszahlung des Nutzungsentgelts des Verkäufers und des Orderentgelts des Käufers an den Plattformbetreiber.

(4) Die Auszahlung der betreffenden Beträge wird wie folgt vorgenommen:

a) Auszahlung des Kaufpreises

i. Der Käufer zahlt den Kaufpreis für die Einspeisevergütungsforderung einschließlich des Orderentgelts auf ein nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) ZAG gesichertes Treuhandkonto des Zahlungsinstituts ein.

Bei Wahl des Grundmodells leitet das Zahlungsinstitut den Kaufpreis abzüglich der anfallenden Entgelte/Provisionen spätestens 31 Tage nach Abschluss des Forderungskaufvertrages an den Verkäufer weiter.

Bei Wahl des Fundingmodells erfolgt die Weiterleitung durch das Zahlungsinstitut innerhalb von 14 Tagen nach dem Abtretungsstichtag, sofern keine der in § 4 Abs. 7 genannten auflösenden Bedingungen eingetreten ist, jedoch nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Käufers.

ii. Die Auszahlung von Kaufpreisen an den Verkäufer erfolgt bei Wahl des Grundmodells im Normalfall zweimal monatlich, nicht jedoch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des jeweiligen Käufers.

Bei Wahl des Fundingmodells wird der gesammelte Gesamtbetrag zu dem in vorstehend unter i. genannten Zeitpunkt ausgezahlt, jedoch nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist der Käufer.

Die Plattform informiert das Zahlungsinstitut im Auftrag des jeweiligen Käufers über den Auszahlungsbetrag an den Verkäufer.

iii. Das Zahlungsinstitut wird die Auszahlung in zwei Teile aufgeteilt vornehmen: Auszahlung an den Verkäufer (Kaufpreis abzgl. Provisionen/Gebühren), Auszahlung an die Plattform (Provisionen/Gebühren).

iv.Werden bei Wahl des Fundingmodells und Erfüllung der Durchführungsvoraussetzungen weitere Forderungskäufe für das betreffende Projekt getätigt, so richtet sich die Auszahlung ab diesem Zeitpunkt nach den für das Grundmodell geltenden Regelungen.]

b) Auszahlung der Einspeisevergütung

Der Schuldner der Einspeisevergütungsansprüche zahlt die jeweilige Vergütung monatlich auf ein nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) ZAG gesichertes Treuhandkonto des Zahlungsinstituts ein. Die Plattform teilt dem Zahlungsinstitut im Auftrag des Verkäufers die einzelnen Zahlungshöhen mit, auf deren Basis das Zahlungsinstitut die Verteilung der Vergütungsansprüche auf Verkäufer und/oder Käufer vornimmt.

Dabei gilt:

· Der für den Käufer bestimmte Teil der Einspeisevergütung wird durch das Zahlungsinstitut halbjährlich (zum 15. Februar bzw. 15. August eines Jahres) an den Käufer ausgezahlt. Hintergrund der verzögerten Auszahlung ist, dass die Stromerzeugung durch EEG-Anlagen in der Regel einem Zyklus unterliegt, in dem Monate mit höherer Stromgewinnung Monate mit niedrigerer Stromgewinnung über das Jahr hinweg gesehen ausgleichen. Das auf dem Treuhandkonto befindliche Guthaben wird nicht gewinnbringend angelegt.

· Der überwiegende Teil des nicht verkauften und abgetretenen Teils der Einspeisevergütung wird durch das Zahlungsinstitut monatlich an den Verkäufer ausgezahlt. Dies soll u.a. die Zahlung von Betriebskosten (u.a. Betriebsführung, Versicherung und Pacht) ermöglichen. Zurückbehalten wird ein für die Anlage individuell bestimmter Sicherheitspuffer, der nur halbjährlich (also zum 15. Februar bzw. 15. August eines Jahres) an den Verkäufer ausgezahlt wird.

(5) Der Plattformbetreiber teilt dem Zahlungsinstitut im Auftrag des Käufers bzw. Verkäufers die erforderlichen Informationen zur Durchführung der Zahlungsabwicklung gemäß vorstehendem Absatz 4 mit. Der Nutzer bevollmächtigt die Plattform hiermit ausdrücklich zu einer Weitergabe, Verarbeitung und Übermittlung der insoweit relevanten Informationen (insbesondere Zahlungshöhen sowie Nutzer- und Projektdaten) an das Zahlungsinstitut und stimmt einer solchen Weitergabe, Verarbeitung und Übermittlung hiermit ausdrücklich zu. 

§ 7 Nutzung der Daten des Nutzers

Der Nutzer willigt durch Eingabe der Daten darin ein, dass der Plattformbetreiber diese Daten (insbesondere Projektdaten und Projektbilder) zu Werbezwecken verwendet. Der Verkäufer willigt in die Freigabe seiner Kontaktdaten an Nutzer zum Zweck der Kontaktaufnahme ein. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit in Textform gegenüber dem Plattformbetreiber widerrufen. Eine Abfrage der Daten durch den Plattformbetreiber per E-Mail oder per Telefon wird in keinem Fall erfolgen. Einzelheiten zur Nutzung der Daten regelt die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, abrufbar unter https://www.greenxmoney.com/datenschutz.html.

§ 8 Nutzung der Plattform-Dienste

(1) Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote einschließlich der verwendeten Bilder sowie seine sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Er hat den Jugendschutz zu beachten. Strafrechtlich relevante Beiträge, wie z.B. die Verbreitung rassistischen oder pornografischen Materials, wie auch Beiträge mit sittenwidrigem, obszönem oder politisch-radikalem Inhalt sind nicht erlaubt.

(2) Die Angebotsbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich nur auf die angebotene Anlage beziehen. Werbung für nicht auf der Plattform angebotene Anlagen ist unzulässig. Im Rahmen der Nutzung der Plattform-Dienste dürfen nur solche Gütesiegel, Garantiezeichen oder ähnliche Symbole Dritter verwendet werden, zu deren Verwendung der Nutzer berechtigt ist.

(3) Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Nutzer-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren.

(4) Die Plattform ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Es ist verboten, die Suchfunktionen der Plattform zu manipulieren, z.B. indem Suchbegriffe missbräuchlich in die Angebotsbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden.

(5) Der Plattformbetreiber hält die Angebote und die damit im Zusammenhang stehenden Dokumente und Informationen nur für eine bestimmte Zeit auf der Plattform oder anderweitig verfügbar. Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, mittels der Plattform-Dienste einsehbare und von dem Plattformbetreiber gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

(6) Nutzer dürfen keine von dem Plattformbetreiber oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Plattform-Dienste eingreifen.

§ 9 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Dem Nutzer ist bekannt, dass sämtliche auf der Plattform eingestellten Informationen auf Aussagen des einstellenden Verkäufers beruhen, für die der Plattformbetreiber keinerlei Verantwortung hat und die der Plattformbetreiber in keinem Fall inhaltlich oder auf Vollständigkeit hin überprüft. Dies gilt auch für etwaige Zusicherungen der einzelnen Verkäufer hinsichtlich aller für den Forderungsverkauf notwendigen Aussagen und Informationen. Da der jeweilige Forderungskaufvertrag aus den Angaben des einstellenden Verkäufers technisch generiert wird, werden etwaige inhaltliche Fehler bei der Eingabe der Daten durch den Verkäufer direkt in den Forderungskaufvertrag übertragen. Die Angaben im Forderungskaufvertrag müssen daher von den Nutzern geprüft werden, bevor sie dem Abschluss des Forderungskaufvertrags zustimmen.

(2) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Garantie für die jederzeitige technische Verfügbarkeit der Plattform und der Plattformdienste. Er bemüht sich, die Plattform im Rahmen des Stands der Technik im größtmöglichen Umfang nutzbar zu halten. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Plattform zeitweise abzuschalten, soweit dies für technisch übliche und/oder notwendige Wartungs-, Verbesserungs- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. In diesen Fällen berücksichtigt der Plattformbetreiber die Interessen der Nutzer, etwa, soweit praktikabel, durch Vorabinformation auf der Plattform und bemüht sich, Beeinträchtigungen gering zu halten.

(3) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für eine unbefugte Kenntniserlangung der persönlichen Daten des Nutzers durch Dritte.

(4) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für von Nutzern angegebene Links oder die Webinhalte verlinkter Internetseiten.

(5) Der Plattformbetreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften (einschließlich fahrlässigen) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Plattformbetreiber haftet dem Grunde nach für durch ihn, seine Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

(6) Eine weitere Haftung des Plattformbetreibers ist ausgeschlossen.

(7) Soweit die Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Freistellung

(1) Der Nutzer stellt den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber dem Plattformbetreiber geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der Plattform-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Plattform-Dienste. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, dem Plattformbetreiber für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 11 Rechte des Plattformbetreibers

(1) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, für die Nutzung der Plattform Cookies einzusetzen.

(2) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Plattform zu bewerben.

(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einzelne Angebote zu löschen, wenn sich Unregelmäßigkeiten bei den Anmeldedaten des jeweiligen Nutzers oder im Zusammenhang mit Forderungskaufverträgen zeigen. Bei Verdacht einer Rechtsverletzung ist der Plattformbetreiber ebenfalls berechtigt, sämtliche weitere Angebote eines Nutzers, Teile seines Profils oder – bei wiederholtem Verdacht – sein ganzes Profil zu löschen. Nach der Löschung eines einzelnen Angebotes, sämtlicher Angebote eines Nutzers, eines Teils seines Profils oder seines ganzen Profils ist der jeweils betroffene Nutzer unverzüglich über die bei dem Plattformbetreiber angegebene E-Mail-Adresse über die erfolgte Löschung in Kenntnis zu setzen und es ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über das weitere Vorgehen nach Eingehen einer Stellungnahme entscheidet der Plattformbetreiber nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers.

(4) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale gemäß der Entgeltliste zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(5) Ebenso kann der Plattformbetreiber für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Kontos ein Entgelt gemäß der Entgeltliste erheben, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat.

§ 12 Beendigung des Nutzungsvertrages und Löschung eines Nutzer-Kontos

(1) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit in Textform unter Angabe seiner Benutzerkennung, seines Vor- und Nachnamens und seiner E-Mail-Adresse kündigen.

(2) Der Plattformbetreiber kann den Nutzungsvertrag ordentlich (ohne Angabe von Gründen) mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

(3) Der Plattformbetreiber kann den Nutzer bei Verletzung der AGB oder einer durch den Nutzer begangenen Rechtsverletzung in Verbindung mit der Nutzung der Plattform sofort von der Nutzung ausschließen. Er hat den Nutzer davon in Textform zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Während der Frist zur Stellungnahme ruht die Nutzungsmöglichkeit des Nutzers. Er darf solange keine Angebote veröffentlichen oder Angebote anderer Nutzer annehmen, sein Nutzerkonto wird solange jedoch nicht gelöscht. Nach der Stellungnahme kann der Plattformbetreiber den Nutzer nach eigenem Ermessen von der weiteren Nutzung ausschließen. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt der Plattformbetreiber die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.

(4) Die Beendigung dieses Nutzungsvertrages, sei es durch den Nutzer selbst oder durch den Plattformbetreiber hat keine Auswirkungen auf weitere vertragliche Bindungen zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber oder andere über die Plattform geschlossene Verträge.

§ 13 Änderung der AGB

Der Plattformbetreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Fall einer Änderung der einschlägigen regulatorischen Vorgaben. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Plattformbetreiber wird den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Vierwochenfrist gesondert hinweisen.

§ 14 Rechte an der Plattform

Sämtliche Rechte an der Plattform liegen bei dem Plattformbetreiber. Eine Vervielfältigung oder sonstige Verwendung darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Plattformbetreiber erfolgen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der dem Plattformbetreiber gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich der Plattformbetreiber auch anderer Unternehmen bedienen. Er verpflichtet sich, diesen Unternehmen die ihm gemäß den Bestimmungen dieser AGB obliegenden Verpflichtungen – soweit notwendig – ebenfalls aufzuerlegen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Nutzers finden nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Plattformbetreiber Berücksichtigung.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht.

(4) Erklärungen, die im Rahmen des mit dem Plattformbetreiber abgeschlossenen Nutzungsvertrages übermittelt werden, sind schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu übermitteln.

(5) Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist der Sitz des Plattformbetreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

(7) Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers.